Grundreinigung

Zur Grundreinigung gehören alle Arbeiten der Unterhaltsreinigung und zusätzlich die intensive Pflege der Räume und der Einrichtung, speziell schwer zugängliche Bereiche. Dazu gehören zum Beispiel das Waschen von Gardinen, das Fensterputzen, die Reinigung von Wandfliesen, Heizkörpern, Türen und Schränken. Zusätzlich werden Oberflächen von Polstermöbeln und anderen textilen Flächen gepflegt.

Eine Grundreinigung sollte ein- bis zweimal im Jahr erfolgen.

Leistungen:

  • Waschen von Gardinen
  • Fensterputzen
  • Reinigung von Wandfliesen, Heizkörpern, Türen und Schränken